Abmahnfalle: “Google Fonts”
Laut einer aktuellen Gerichtsentscheidung zum Dienst Google Fonts (die Bereitstellung von Schriftarten durch Google) verstößt die Nutzung dieses Dienstes auf einer Homepage gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Abmahnfreudige Zeitgenossen sind bereits auf das Thema aufmerksam geworden und verschicken derzeit Zahlungsaufforderungen potentiell an alle, die Homepages betreiben. Webseitenbetreiber, die Google Fonts eingebettet und nicht lokal gespeichert haben, erhalten Abmahnschreiben, weil dies einen Verstoß der Datenschutzgrundverordnung darstelle. Um sich vor solchen Abmahnschreiben zu schützen, empfehlen wir allen Betrieben, die über eigene Internetseiten verfügen, zu prüfen, ob sie Google Fonts einsetzen und dadurch automatisch IP-Adressen oder sonstige Daten der Seitenbesucher weitergeleitet werden. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren IT-Dienstleister (bzw. denjenigen, der Ihre Website erstellt hat), um zu gewährleisten, dass keine Daten automatisch weitergeleitet werden. Dazu können die Google Fonts alternativ lokal auf dem eigenen Server gespeichert werden.
Weitere Informationen finden Sie u.a. hier: https://www.e-recht24.de/google-fonts-sc