Blackout: Information für nutztierhaltende Betriebe

Wir möchten alle nutztierhaltenden Betriebe auf die „Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout“ hinweisen, die die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover im vergangenen Jahr veröffentlicht hat.

Sie finden Sie anbei sowie unter folgendem Link: https://www.tiho-hannover.de/fileadmin/26_Tierhygiene/Bilder_PS/Broschuere_Blackout_final.pdf

Die Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis einer tierärztlichen Dissertation (siehe https://elib.tiho-hannover.de/receive/tiho_mods_00004936 ).

Das Team Veterinärwesen der Region Hannover empfiehlt, die Handlungsempfehlungen zu beachten/umzusetzen: „Insbesondere für Ställe mit Zwangslüftungen sind ein Alarmsystem und eine Notstrommöglichkeit auch gesetzlich vorgeschrieben. Es reicht jedoch nicht allein das Vorhandensein, sondern es muss auch die Funktionsweise bekannt sein und regelmäßig getestet werden. Das Alarmsystem muss zuverlässig funktionieren und darf nicht ins Leere laufen, weil der vorgesehene Empfänger nicht erreicht wird. Nach einem gemeldeten Ausfall der Lüftung müssen die technischen Vorrichtungen zur Wiederherstellung der ausgefallenen Funktionen so gut bekannt sein, dass sie sicher bedient werden können. Hierzu bedarf es einer gründlichen Beschäftigung mit der Technik und regelmäßiger Übung.“ (Dr. Michael Schimanski, Region Hannover)