Krankenversicherungsbeitrag bei PV-Anlagen

Im jüngst verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 sind einige wichtige Änderungen für Photovoltaikanlagen enthalten. U.a. sind damit PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp ab dem 2022 automatisch von der Einkommensteuerpflicht befreit worden. Beim Betrieb mehrerer Anlagen steigt diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf bis zu 100 kWp.

Z. B. bei Rentenbeziehern oder freiwillig Versicherten werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieben wie PV-Anlagen zusätzlich in der Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt. Allerdings kennen die SVLFG oder auch andere Sozialversicherungsträger nicht die Leistungsparameter der verbeitragten PV-Anlagen. Deshalb werden sie nicht von sich aus tätig.

Betroffenen raten wir, sich zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung unter Beifügung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug aus dem Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Zur Bestätigung, dass die bislang steuerpflichtigen Einkünfte aus diesem Jahr ab dem Jahr 2022 wegfallen, wird eine Bescheinigung der Steuerberater bzw. Buchstellen benötigt.

Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der SVLFG vom 20.01.2023: https://www.svlfg.de/pm-steuerfreiheit-kleiner-photovoltaikanlagen