Informationen zur E-Rechnung

Was ist die E-Rechnung?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Rechnungen in digitaler Form, beinhaltet eine E-Rechnung einen maschinenlesbaren Teil. Mit einer speziellen Software werden die Rechnungsinformationen automatisch und effizient verarbeitet. Die Übertragung und die Weiterverarbeitung werden damit vereinfacht, Arbeitsabläufe im Büro und insbesondere in der Buchhaltung optimiert. Mit Einführung der elektronischen Rechnung gelten beispielsweise PDF-Dokumente ab 2025 dann als sonstige Rechnung.

Für eine E-Rechnung gibt es die Formate ZUGFeRD und X-Rechnung:

Das ZUGFeRD Format ermöglicht den digitalen, schnellen und umweltfreundlichen Versand und Empfang von Rechnungen.

– Es ist für Menschen und Maschinen lesbar, vereinfacht die Buchhaltung, spart Zeit und schont die Umwelt.

– Die Rechnung ist eine PDF-Datei im Format PDF/A3, in welche unsichtbar eine XML-Datei eingebettet ist.

X-Rechnung Format ist ein strukturierter XML-Datensatz, wurde speziell für den öffentlichen Sektor in Deutschland entwickelt und stellt sicher, dass alle Rechnungen den nationalen Vorschriften entsprechen.

– Sie bietet einen sicheren und standardisierten Weg für den elektronischen Rechnungsaustausch.

– Zum Empfang wird ein Anzeigeprogramm benötigt, welches die Daten im XML-Format anzeigen kann.

Weitere Anforderungen an die E-Rechnung:

– E-Rechnungen erfüllen nur in ihrer ursprünglichen digitalen Form die EU-Vorgaben und müssen somit nicht ausgedruckt und lokal gespeichert werden.

– Eine ordnungsgemäße Archivierung der Rechnungen muss gewährleistet sein.

-> Eine Cloud, der eigene Computer oder ein E-Mail-Postfach erfüllen diese Anforderungen nicht.

Gesetzliche Anforderungen und Standards:

E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF-Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden.

Aktuell akzeptierte Formate sind X-Rechnungen oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.

 

Fristen für die Einführung der E-Rechnung

Bis Ende 2026

… dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte inländische Geschäfte zwischen Unternehmen, sogenannte B2B-Umsätze, weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig – wie bisher ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Was sich jedoch ändert, ist der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein, weshalb alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen müssen.

Bis Ende 2027

Sofern der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (2026) von nicht mehr als 800.000 EURO erwirtschaftet, dürfen für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien mit Zustimmung des Empfängers), bleiben in diesem Zeitraum zulässig.

Unternehmer, deren Vorjahresumsatz (2026) die Grenze von 800.000 EUR überschreitet, haben zumindest noch die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen, die mittels elektronischem Datenaustausch (EDI-Verfahren) übermittelt werden. Dies gilt für Umsätze, die in den Jahren 2026 bzw. 2027 ausgeführt wurden, auch dann, wenn keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm (CEN-Norm EN 16931) entspricht oder mit dieser kompatibel ist.

Ab 2028

… sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung zwingend von allen inländischen Unternehmen für Lieferungen und sonstige Leistungen (B2B-Umsätze) einzuhalten.

Ausnahmen Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise

Nicht in jedem Anwendungsfall ist die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend. So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als “sonstige Rechnungen” im oben genannten Sinne übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise. Ebenfalls ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach Paragraf 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind.

Aufbewahrung von E-Rechnungen

In Bezug auf die Fristen der Aufbewahrung ändert sich durch die “neue” E-Rechnung nur wenig. So verbleibt nach derzeitiger Rechtslage weiterhin eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten sind ebenfalls die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten. Wichtig: Die E-Rechnung ist im ursprünglichen, strukturierten elektronischen Daten-Format aufzubewahren, auch die Anforderungen an die Unveränderbarkeit müssen beim Speichern erfüllt sein.

Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu nutzen.

Hilfreiche Links:

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Rauhaus in der Geschäftsstelle in Hannover wenden: rauhaus@landvolk-hannover.de oder 0511-400 787 19.

Winterveranstaltungen 2025

Donnerstag, 16.01.2025 um 19.00 UhrSchneeren, Hagen, Mandelsloh, Neustadt, Meyenfeld, WunstorfGasthaus BartlingWulfelader Str. 6, Wulfelade
Montag, 27.01.2025 um 19.30 UhrBurgdorf, Uetze, Lehrte, SehndeLandgasthof VoltmerGrüne Allee 12, Ramlingen
Donnerstag, 13.02.2025 um 19.30 UhrBurgwedel, Isernhagen, Wedemark, LangenhagenGasthaus DehneAm Ortfelde 59, Isernhagen NB
Dienstag, 18.02.2025 um 14.00 Uhr Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe, Barsinghausen, SeelzeGasthaus MöllerburgBönnigser Str, 1, Degersen
noch nicht bekanntPattensen, Hemmingen mit Ldw. Bezirksverein PattensenCalenberger RatskellerMarktplatz 1,
Pattensen

Regionserntefest

Am 8. September fand unser Regionserntefest auf dem Garbenhof in Ditterke statt. Nach einem Gottesdienst nahm die stellvertretende Regionspräsidentin Michaela Michalowitz die von den LandFrauen des Kreisverbandes Hannover gebundene Erntekrone in Empfang. Informationsstände zu Landwirtschaft, Naturschutz oder Jagd, eine großen Landtechnik-Ausstellung und Aktionen für Kinder warteten anschließend auf die rund 1.000 Besucherinnen und Besucher. Das Regionserntefest war auch ein Tourenziel im Rahmen des Entdeckertages der Region Hannover.

Hochwasserhilfsprogramm

Ab sofort können Sie Anträge im Rahmen des Hochwasserhilfsprogramms stellen. Die Frist für die Einrichtung der Unterlagen ist der 03.09.2024.

Bitte beachten Sie, dass eine Bagatellgrenze von 3.000 Euro festgelegt wurde, dies entspricht etwa 6,4 Hektar geschädigter Fläche. Bei Ackerkulturen wird nur ein Teilausgleich für im Herbst angebaute Winterungen gewährt, bei denen eine Neuaussaat durchgeführt wurde (466 Euro pro Hektar), bei dauerhaft überflutetem Grünland 120 Euro pro Hektar. Von Ausgleichszahlungen ausgenommen sind überschwemmte Flächen mit Zwischenfrüchten oder Brachen, Mais- und Getreidestoppel, bei denen eine Einsaat in 2024 wegen ungünstiger Bodenverhältnisse nicht möglich war, sowie für Flächen, auf denen im Herbst die Früchte (Zuckerrüben, Maiks, Kartoffeln etc) wegen Nichtbefahrbarkeit der Flächen nicht mehr geerntet werden konnten.

Weitere Details sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen (Webcode 01042712): https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41335_Hochwasser-Hilfsprogramm

Die ausgefüllten Anträge senden Sie bitte per Post an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 2.1 Agrarförderung HW24, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover.

Die Dokumentation der Schäden erfolgt über die FANI-App.  Als Nachweis für die aktuelle Antragstellung gelten die bis zum 26.02.2024 in der FANI-App hochgeladen Fotos. Wer keine Fotos in der App hinterlegt hat, wird von der LWK nach Antragstellung aufgefordert, die Fotos digital zur Verfügung zu stellen.

Agrardieselantrag 2023

Seit diesem Jahr (2024) kann der Dieselantrag nur noch online über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) des Zolls gestellt werden (https://www.zoll-portal.de/bug-frontend-idpp/startseite/MID00_01_Startseite_BenutzerAnmelden.xhtml ).
Zur Registrierung für das Portal benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Zertifikat zur Identifizierung des Antragsstellers. Dieses können Sie unter www.elster.de beantragen. Hier müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen, um eine Zertifikatsdatei herunterladen zu können. Wichtig ist, dass Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ unbedingt „Für eine Organisation“ auswählen, auch wenn Ihr Betrieb ein Einzelunternehmen ist. Andernfalls funktioniert die Identifizierung im BuG-Portal nicht. Sie erhalten per Mail und Post Ihre Zugangsdaten für ELSTER und können dann die Zertifikatsdatei herunterladen.

Sollten Sie bereits ein Konto im BuG-Portal haben, müssen Sie sich wieder über das Zugangsmittel „E-Mail und Passwort“ anmelden. Unter dem Reiter „BuG-Konto“ können Sie unter „Zugangsmittelübersicht“ Ihr ELSTER-Zertifikat hinzufügen. Der Zoll muss dieses dann noch freischalten und Sie können in Zukunft als Zugangsmittel „ELSTER“ auswählen. Wenn Sie noch kein Konto haben, müssen Sie sich registrieren. Bitte wählen Sie hier aus, dass Sie ein Geschäftskundenkonto anlegen möchten. Als Zugangsmittel wählen Sie ELSTER aus und werden weitergeleitet, um sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat anzumelden. Ihr Zugang muss dann noch vom Zoll freigeschaltet werden.

Als Landvolk Hannover haben wir einen Zugang zum BuG-Portal und können in Vertretung für Sie den Dieselantrag 2023 stellen. Wenn Sie hierbei unsere Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle in Hannover.

Leitungsbauvorhaben OstWestLink (DC40)

Die Bundesnetzagentur hat am 31.05.2024 bekannt gegeben, dass ein Präferenzraum für die in Planung befindliche Höchstspannungsleitung OstWestLink (DC40), der bislang in unserem Verbandsgebiet im Raum Bantorf, Wichtringhausen gen Gestorf in Springe skizziert war, „in Folge nicht vorhersehbarer Planänderungen“ bislang nicht ermittelt werden konnte. Es sei beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nachermittlung der betroffenen Präferenzräume zu schaffen. Dies bedeutet, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein von dem bislang angedachtem Präferenzraum abweichender Präferenzraum und damit auch ein anderer späterer Trassenverlauf des Vorhabens DC40 zumindest nicht auszuschließen ist. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Lage der Kreuzungen mit den Leitungsbauvorhaben DC41 und DC42. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Link:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240531_Umweltbericht.html

“Insekten in der Agrarlandschaft”: FINKA Feldtag in Hülptingsen

In Hülptingsen fand am 15. Mai der erste “Insektentag” im Rahmen des FINKA-Projektes statt. Nach Vorträgen zum Thema Insekten in der Agrarlandschaft folgte eine Feldbegehung auf die FINKA-Maßnahmenfläche, um Insekten zu finden und zu bestimmen. Der konventionell wirtschaftende Betrieb Schweer in Burgdorf und der Biohof Hübner in Uetze sind eines von vier FINKA-Betriebspaaren in der Region Hannover.

Weitere Informationen zum FINKA-Projekt gibt es hier: https://finka-projekt.de/

Landwirtinnen und Landwirte in der Region Hannover senden leuchtende Botschaft  

Mehr als 250 Landwirtinnen und Landwirte haben am Donnerstag, 01.02.2024 eine leuchtende Botschaft an die niedersächsische Landesregierung gesendet. Mit ihren Treckern brachten sie den Schriftzug „WEIL’s ums Ganze geht!“ auf einer Ackerfläche in Garbsen/Schloß Ricklingen zum Leuchten. Anlass war die Bundesratssitzung am 02.02.2024, zu der verschiedene Anträge zum Agrardiesel vorlagen. „Mit der Botschaft senden wir ein Zeichen der Unterstützung an die niedersächsische Landesregierung“, erläutern Volker Hahn und Arnd von Hugo, Vorsitzende des Landvolks Hannover. „Gleichzeitig möchten wir die Landesregierung bei den jetzt notwendigen Verhandlungen an ihre Zusage erinnern, unsere Position zum Agrardiesel zu unterstützen und Maßnahmen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft umzusetzen.“ Mit der Aktion unterstreicht das Landvolk Hannover den Forderungskatalog des Landvolks Niedersachsen an die Bundes- und Landesregierung, der folgende Punkte beinhaltet:

  • Rücknahme der geplanten Veränderungen beim Agrardiesel
  • Steuerliche Entlastung der Landwirtschaft (Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage und/oder / Weiterführen der ausgelaufenen Regelung zur steuerlichen Gewinnglättung / Steuerbefreiung für nicht-fossile Kraftstoffe / Beibehaltung der aktuellen Umsatzsteuerpauschalierung für kleine Betriebe)
  • Moratorium für nationale Auflagen, welche die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zusätzlich über EU-Standards belasten, aktuell u.a.: Pflanzenschutzrecht (z.B. PS-Zulassung, PS-Strategie) / Tierschutz (z.B. Puten-, Sauenhaltung) / Entwaldungsfreie Lieferketten / Waldgesetz
  • Rückbau von Überregulierung / Bürokratieabbau, z.B. beim Düngerecht, insbesondere in den „Roten Gebieten“ / bei der gemeinsamen Agrarpolitik (GLÖZ-Standards, Ökoregelungen)
  • Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen Tierhaltung

Aktionstag “Brückentag” in der Region Hannover

Um dem Protest gegen die Pläne der Bundesregierung, den Agrardiesel höher zu besteuern, noch einmal Nachdruck zu verleihen, haben sich Landwirtinnen und Landwirte in der Region Hannover am bundesweiten Aktionstag am Freitag, 26. Januar beteiligt.

Am „Brückentag“ setzten sie ein sichtbares Zeichen des Protests an verschiedenen Standorten in der Region. Die Aktion war zeitlich begrenzt und fand am Freitag, 26.01. zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr sowie zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr statt: Mit Schleppern an der A2 und A7 in Burgwedel, Seelze und Garbsen, an den Bundesstraßen 3, 6, 65 und 188 in Hemmingen, Pattensen, Gehrden, Barsinghausen, Burgdorf und Uetze, mit einem Mahnfeuer in Eilvese und einem Bürgerdialog in Kolenfeld.

Fotos: privat

Kundgebung in Hannover mit mehr als 5000 Teilnehmern – 3000 Trecker auf den Straßen

(LPD vom 11.1.2024)

Seit 9 Uhr rollten die Trecker in die Innenstadt von Hannover: Nach der zentralen Kundgebung am Montag in Bremen versammelten sich (heute) mehr als 5000 Landwirtinnen und Landwirte rund um den Platz der Göttinger Sieben in der Landeshauptstadt. Dazu hatte der Landvolkkreisverband Hannover aufgerufen und zahlreiche Bauern, nicht nur aus dem Umland Hannovers, sondern landesweit, waren diesem Aufruf gefolgt. Im Stadtgebiet wurden rund 3000 Traktoren gezählt. Zu Beginn der Kundgebung rief der Vorsitzende des Landvolks Hannover, Volker Hahn, den Teilnehmern zu: „Seit Jahren wird Politik gegen die bäuerlichen Familien gemacht. Stadt und Land dürfen aber nicht gespalten werden. Wir werden nicht aufgeben.“

Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies stellte für Niedersachsens Landwirtinnen und Landwirte fest: „Die Regierung fängt erst an mit dem Dialog, wenn wir auf der Straße sind.“ Niedrigere Steuersätze seien wichtig für den Wettbewerb. „Da sind wir im Nachteil gegenüber europäischen Nachbarn.“ Hennies führte aus: „Wir setzen auf die Kraft der heutigen Demonstration und senden ein klares Signal nach Berlin – wir erwarten von der Regierung ein faires Angebot und Gespräche auf Augenhöhe.“

Vorläufiger Höhepunkt der Kundgebungen wird die Versammlung am kommenden Montag (15. Januar) vor dem Brandenburger Tor sein, bei der allein tausende Teilnehmer aus Niedersachsen erwartet werden. Viele Landwirte gehen vor allem für den Nachwuchs auf die Straße: Mit der derzeitigen Fülle an Vorgaben und der fehlenden Planungssicherheit finden wir keine Nachfolger für unsere Betriebe. Auf diese wiesen auch die Rednerinnen und Redner von Landjugend, Junglandwirten und Landfrauen bei der Kundgebung in Hannover hin.

Auch Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte verfolgte die Veranstaltung vor Ort und hörte die Reden der Bundestagsabgeordneten Matthias Miersch (SPD), Christian Dürr (FDP) und Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Während Miersch den Zusammenhalt in der Gesellschaft beschwor und ankündigte, bei den geplanten Gesprächen am Montag in Berlin zwischen Verbandsvertretern und Bundespolitik dabei zu sein, versprach Dürr, sich für den Dialog mit Landwirtinnen und Landwirten einzusetzen. Er räumte ein, dass es ein Fehler war, diesen Dialog nicht vor den Einsparungsplänen zum Bundeshaushalt gesucht zu haben.

Diese Pläne waren der Auslöser für die bundesweiten Kundgebungen von Landwirtinnen und Landwirten. Dass die Ampel bereits die Kfz-Besteuerung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zurückgenommen hat, reicht dem Deutschen Bauernverband (DBV) und auch den Landesbauernverband Landvolk Niedersachsen nicht aus. „Es ist die Summe der ausstehenden Entscheidungen zu vielen agrarpolitischen Themen und vor allem die fehlende Verlässlichkeit seitens der Politik, die uns Bauern auf die Straße treibt. Wir setzen darauf, dass nun nach dem 15. Januar in Berlin vernünftige Angebote kommen werden“, erklärte Hennies.