Artenvielfalt auf dem Acker: Insektenwall schafft neuen Lebensraum

Pressemitteilung der Region Hannover, 11.09.2026

Im Biodiversitätsprogramm setzen 90 Betriebe auf 241 Hektar Maßnahmen um

Region Hannover/Ronnenberg. Ein begrünter Wall mitten im Acker als Rückzugsort für Wildbienen, Laufkäfer und Co.: Auf einer landwirtschaftlichen Fläche südlich von Weetzen zeigt sich, wie Artenvielfalt und Landwirtschaft Hand in Hand gehen können. Der Betrieb Burchard aus Linderte hat dort einen sogenannten Insektenwall angelegt. Die Maßnahme ist Teil des Biodiversitätsprogramms, das die Region Hannover seit 2018 gemeinsam mit dem Landvolk Hannover und der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen umsetzt. In diesem Jahr beteiligen sich 90 landwirtschaftliche Betriebe mit insgesamt 241 Hektar Maßnahmenfläche. Die Region Hannover stellt wie in den Vorjahren vorbehaltlich des Beschlusses der Regionsversammlung am 6. Oktober auch in 2026 300.000 Euro für das Programm zur Verfügung.

„Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft können wir am besten gemeinsam mit den Menschen stärken, die diese Flächen bewirtschaften. Genau darauf setzt unser Biodiversitätsprogramm“, sagt Jens Palandt, Erster Regionsrat und Umweltdezernent der Region Hannover. „Die Region schafft den finanziellen Rahmen. Landwirtschaft und Naturschutz entwickeln gemeinsam Lösungen, die ökologisch etwas bewirken.“

Was steckt hinter dem Biodiversitätsprogramm?
Mit dem Programm fördert die Region Hannover Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie sollen zusätzliche Lebensräume und Nahrungsangebote für Tiere und Pflanzen schaffen. Die Maßnahmen werden freiwillig von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt. Diese stellen Flächen bereit, passen ihre Bewirtschaftung an oder verzichten auf einen Teil des möglichen Ertrags und erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich.

Die Partner übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben: Die Region Hannover stellt die Mittel bereit und stimmt die Maßnahmen naturschutzfachlich ab. Das Landvolk spricht die landwirtschaftlichen Betriebe an und wickelt die Verträge ab. Die Stiftung Kulturlandpflege entwickelt die Maßnahmen, kontrolliert deren Umsetzung und übernimmt teilweise das Monitoring und die Dokumentation.

„Dass sich auch nach vielen Jahren so viele Betriebe beteiligen, zeigt, dass der kooperative Ansatz funktioniert“, sagt Joachim Hasberg, stellvertretender Geschäftsführer des Landvolks Hannover. „Landwirtinnen und Landwirte kennen ihre Flächen und die betrieblichen Abläufe am besten. Entscheidend ist deshalb, dass die Maßnahmen gemeinsam entwickelt werden, in der Praxis gut umsetzbar sind und die Leistungen und Ertragsausfälle der Betriebe angemessen ausgeglichen werden.“

Was ist ein Insektenwall und wie fördert er die Artenvielfalt?
Ein Insektenwall, auch „Beetle Bank“ genannt, ist ein begrünter Erdwall innerhalb einer Ackerfläche. Durch gegenläufiges Pflügen entsteht in der Mitte ein Wall, an den sich auf beiden Seiten mehrjährige Blühstreifen anschließen. Der Insektenwall bietet auf engem Raum unterschiedliche Lebensbedingungen. Wildbienen finden Nistmöglichkeiten, Laufkäfer und Spinnen Rückzugs- und Überwinterungsräume. Die Blühstreifen liefern unter anderem Wildbienen, Schwebfliegen und Schmetterlingen Pollen und Nektar. Davon profitieren mittelbar auch Feldvögel und andere Tiere der Agrarlandschaft. Erste Insektenwälle wurden in der Region bereits 2022 erprobt und fachlich begleitet. Seit 2024 gehören sie regulär zum Biodiversitätsprogramm.

„Natürlich bedeutet so eine Maßnahme auch zusätzliche Zeit und Arbeit bei der Anlage und Pflege. Aber wenn man sieht, was sich hier entwickelt, macht das den Aufwand mehr als wett. Man muss sich nur kurz an den Insektenwall stellen, dann sieht man, wie viel Leben hier ist: Es summt und krabbelt, man sieht Wildbienen, Schmetterlinge und viele andere Insekten“, berichtet Landwirt Lukas Burchard.

Welche Maßnahmen werden noch gefördert?
Der Insektenwall ist nur eine von mehreren Maßnahmen des Biodiversitätsprogramms. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Fläche und den Arten ab, die dort gezielt gefördert werden sollen.

Blühstreifen und Blühflächen bleiben über die Ernte hinaus oder über mehrere Jahre bestehen. Sie bieten Insekten ein vielfältiges Blütenangebot und schaffen zugleich Nahrungs- und Rückzugsräume für Feldvögel. Je nach Variante werden ein- und mehrjährige Flächen miteinander kombiniert, sodass unterschiedliche Strukturen nebeneinander entstehen.

Stoppelbrachen helfen insbesondere dem Feldhamster. Nach der Getreideernte bleiben mindestens 30 Zentimeter hohe Stoppeln stehen und die Bodenbearbeitung wird bis in den Herbst hinausgeschoben. Die Tiere finden dadurch länger Deckung und Nahrung auf den Flächen. Beim sogenannten „Hohen Halm“ wird das Getreide mit hochgestelltem Mähwerk nur knapp unterhalb der Ähre geerntet. Ein Großteil des Halms bleibt stehen und bietet ebenfalls Schutz.

Getreidestreifen werden bei der Ernte vollständig stehen gelassen und erst nach dem Winter wieder bewirtschaftet. Feldhamster und andere Säugetiere sowie überwinternde Vogelarten finden dort auch in der nahrungsarmen Jahreszeit Nahrung und Deckung.

Feldvogelinseln richten sich insbesondere an Feldlerchen. Dafür werden mitten im Getreideacker größere Bereiche bei der Aussaat freigelassen oder später wieder geöffnet und während der Brutzeit nicht bewirtschaftet. Die offenen Flächen bieten den am Boden brütenden Vögeln geeignete Bereiche für Nahrungssuche und Brut. Die Inseln sind im Programm mindestens 1.000 und höchstens 2.000 Quadratmeter groß.

Kiebitzinseln werden gezielt dort eingerichtet, wo Kiebitze aktuell brüten oder im Vorjahr gebrütet haben. Die 3.000 bis 5.000 Quadratmeter großen Bereiche bleiben während der Brut- und Aufzuchtzeit unberührt. Ein kurzfristiger Einstieg in die Förderung ist möglich, wenn ein aktuelles Brutgeschehen festgestellt wird.

„Es gibt nicht die eine Maßnahme, die überall passt“, sagt Björn Rohloff, Geschäftsführer der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen. „Wir schauen uns die jeweilige Fläche und die dort vorkommenden Arten an und überlegen gemeinsam mit dem Betrieb, welche Maßnahme sinnvoll ist. Entscheidend ist die Kombination unterschiedlicher Strukturen. Blühangebote, Rückzugsräume und geeignete Brutflächen ergänzen sich und machen die Agrarlandschaft vielfältiger.“

Welche Wirkung zeigen die Maßnahmen?
Die Entwicklung der Bestände ausgewählter Arten in der Region Hannover zeigt positive Tendenzen. Nach Ergebnissen der Wildtiererfassung ist die Feldhasenpopulation zwischen 2019 und 2024 um 20 Prozent gestiegen. Beim Rebhuhn wurde im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 80 Prozent verzeichnet – entgegen dem Landestrend, bei dem die Population stagniert. Auch bei einzelnen Maßnahmen zeigen Kontrollen, dass die geschaffenen Lebensräume angenommen werden: So wurden bei einer früheren Auswertung mehr als 75 Prozent der angelegten Feldlerchenfenster von Feldlerchen als Brut- oder Nahrungshabitat genutzt.

Diese Entwicklung hat viele Ursachen. Die positiven Zahlen zeigen aber, dass gezielte Maßnahmen für mehr Artenvielfalt wirken können – auch dank des Engagements der landwirtschaftlichen Betriebe im Biodiversitätsprogramm.

Foto: Landvolk Hannover, Drohnenaufnahme: Anton Sartisohn, Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen

 

 

 

 

 

 

 

Bundesminister Alois Rainer besucht Versuchsfeld in Schwüblingsen

L P D –  Wie lassen sich wirksamer Grundwasserschutz und eine wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft besser miteinander verbinden? Antworten darauf soll ein langjähriger Feldversuch in Schwüblingsen liefern, den Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am Dienstag gemeinsam mit Landvolkpräsident Holger Hennies besucht hat. „Wir haben gezeigt, dass wir Lösungen erarbeiten, um Landwirtschaft und Wasserschutz noch besser unter einen Hut zu bekommen”, sagte Hennies nach dem Besuch. Daran sollte sich ein neues Düngerecht orientieren.

Mit der verfahrenen Situation in den Roten Gebieten, in denen höchstens 80 Prozent des Pflanzenbedarfs gedüngt werden durfte, seien sowohl Landwirte als auch Behörden und Politik unzufrieden. „Das ganze Verfahren ist juristisch angreifbar und wenig zielführend”, brachte es Hennies gegenüber dem Minister auf den Punkt. Das Versuchsfeld zeige, wie engagiert Wege für den Grundwasserschutz und die Landwirtschaft entwickelt würden. „Wir brauchen Lösungsansätze und keine pauschale Zwangsextensivierung”, spricht Hennies für seine Berufskollegen, die das Grundwasser bereits heute so gut wie möglich schützen.

„Gewässerschutz und eine leistungsfähige Landwirtschaft sind kein Widerspruch – im Gegenteil! Unsere Bauern haben hier schon viel geleistet, das uns heute nutzt“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Dass Landwirte, Wissenschaft und Behörden gemeinsam daran arbeiten, Verbesserungen zu erreichen, verdiene Anerkennung. Das Ziel müsse nun sein, den Gewässerschutz zu stärken und zugleich den Landwirten eine rechtssichere und praxistaugliche Grundlage für ihre Arbeit zu geben. Daran werde im Bundeslandwirtschaftsministerium unter Hochdruck gearbeitet – im Austausch mit Ländern, Verbänden, der Praxis und der Umweltseite. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse seien dabei eine wichtige Grundlage, um das Düngerecht weiterzuentwickeln und Regelungen so auszugestalten, dass sie im Betriebsalltag umsetzbar sind.

Auf dem sechs Hektar großen Versuchsfeld mit begleitenden Sickerwasseruntersuchungen in Schwüblingsen validieren die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Bedarfswerte von vier verschiedenen Kulturen und testet Zwischenfruchtanbausysteme. Dort ist eine bis ins Detail durchgeplante Versuchsanlage entstanden: Auf vier Blöcken wird eine Fruchtfolge aus Kartoffeln, Sommergerste, Silomais und Winterroggen sowie verschiedenen Zwischenfruchtvarianten angebaut und mit einer gestaffelten Stickstoffdüngung versorgt. Das LBEG misst in 80 Zentimetern Tiefe mit Hilfe von mehr als 400 Saugsonden die Nitratgehalte im Sickerwasser und ermittelt die Nitratauswaschung parzellengenau.

Ansprechpartnerin Landvolk Niedersachsen: Wiebke Molsen, Tel.: 0511 3670476, wiebke.molsen@landvolk.org

Demonstration für eine nachhaltige Nutzung des Wassers im Fuhrberger Feld

Unter dem Motto: „Wir wollen unser Wasser zurück! (Trink-)Wasser für Generationen nachhaltig sichern“ haben wir am 25. Juni 2026 gemeinsam mit dem Verein der Waldeigentümer im Absenkungsgebiet Fuhrberger Feld e.V. am Neuen Rathaus in Hannover demonstriert, um die politischen Vertreter der Landeshauptstadt Hannover für das Thema „Sicherung der Wasserversorgung für kommende Generationen“ zu sensibilisieren und Anja Ritschel, Wirtschafts- und Umweltdezernentin der Landeshauptstadt Hannover, ein Forderungspapier zu übergeben. Das Papier ist ein Angebot für einen kooperativen Dialog und Grundlage für eine Diskussion über langfristige Perspektiven für Wasserhaushalt, Umwelt und die Sicherung von Trinkwasser für zukünftige Generationen.

Wir fordern im Interesse des Trinkwassergewinnungsgebiets Fuhrberger Feld:

  1. Wasserrückführung des benutzten Trinkwassers in das Fuhrberger Feld (Grundwasser muss wieder zu Grundwasser werden)
  2. Klarwasseraufbereitung in den hannoverschen Kläranlagen mit der 4. Reinigungsstufe
  3. Schaffung eines nachhaltigen Wasserhaushaltes im Fuhrberger Feld
  4. Nutzung weiterer Bezugsquellen für Trinkwasser (z. B. Stadtgebiet oder Harz)
  5. Stärkerer Wasserrückhalt durch mehr Versickerung in Stadt und Land
  6. Nutzung von Brauchwasser in allen Neubauten fördern
  7. Wassersparmaßnahmen bei allen Verbrauchern aktiv vorantreiben

Forderungspapier zum Download

Aktuelles von „Eure Landwirte – Echt grün“

Unsere Initiative „Eure Landwirte – Echt Grün“ präsentiert sich nach einem Agenturwechsel Anfang März mit einer neuen Homepage. Hier finden Sie wie gewohnt alle Informationen zu Projekten und Aktionen, unter anderem zur neuen Kampagne „Spürbarland“: https://eure-landwirte.de/

Mit „Spürbarland“ soll Landwirtschaft wieder direkt erlebbar werden – mit allen Sinnen. Die Kampagne will Verständnis für die Arbeit auf den Höfen und die Herkunft unserer Lebensmittel schaffen.

Auch auf den Social-Media-Kanälen zeigt sich die Kampagne unter @eure_landwirte in neuem Design. Folgen Sie uns auf Instagram, Facebook, TikTok, YouTube und jetzt auch bei WhatsApp auf dem neu eingerichteten WhatsApp-Kanal: https://whatsapp.com/channel/0029VbC9wTCLY6d1LAefTo23
Weitere Projekte sind bereits in Planung, darunter der Podcast „Landcast“, eine Mitgliederzeitung sowie ein Onlineshop.

Mit dem neuen Online-Auftritt startet auch die Aktion Bienenfreundlicher Landwirt 2026.
Höfe, die bereits am Programm teilgenommen haben, haben alle wichtigen Informationen zum neuen Aktionsjahr bereits per E-Mail erhalten.
Alle Betriebe, die erstmals am Programm „Bienenfreundlicher Landwirt“ teilnehmen möchten, können sich über das Online-Formular auf der Homepage von „Eure Landwirte – Echt grün“ anmelden: https://eure-landwirte.de/bienenfreundlicher-landwirt/anmeldung

Die Anmeldefrist endet am 01. Juli 2026.

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Wegrandinitiative: Aufwertung der Wegränder für mehr Artenvielfalt

Das Landvolk Niedersachsen hat gemeinsam mit der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen eine Wegrandinitiative ins Leben gerufen. Ziel der Wegrandinitiative ist es, die Naturschutzqualität der Seitenräume von Wirtschaftswegen nachhaltig zu sichern und zu verbessern.  Wegränder sollten in ihrer vollen Breite ökologisch wertvolle Saumbiotope zwischen Weg und landwirtschaftlich genutzter Fläche sein. Die Wegrandinitiative möchte Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen und Realverbände dazu anregen, einen Beitrag zur Aufwertung der Wegränder für mehr Artenvielfalt zu leisten. Auf der Webseite der Wegrandinitiative finden Sie Informationsmaterialien zur fachgerechten Anlage und Pflege, Praxisbeispiele, Hinweise zu Fördermöglichkeiten und jede Menge weitere Informationen rund um das Thema naturschutzorientierte Wegränder: www.wegraender.de

Tag des offenen Hofes 2026

Am Sonntag, 7. Juni 2026 findet der nächste Tag des offenen Hofes in Niedersachsen statt. Auch in unserem Verbandsgebiet möchten wir erneut mit engagierten Höfen vertreten sein – und laden Sie herzlich ein, dabei zu sein!

Warum sich mitmachen lohnt:

Über Landwirtschaft wird häufig berichtet und über die richtige Agrar- und Verbraucherpolitik leidenschaftlich diskutiert. Verschaffen Sie Besuchern auf Ihrem Hof einen ganz persönlichen Eindruck und kommen Sie direkt ins Gespräch. Schaffen Sie Transparenz und vermitteln Sie Wissen. Der Tag des offenen Hofes zeigt immer wieder, wie vielfältig die niedersächsische Landwirtschaft ist und wie wichtig es ist, einen offenen Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu führen, um das Vertrauen der Verbraucher in der Landwirtschaft nachhaltig stärken.

Öffnen Sie Ihren Bauernhof für einen Tag und laden interessierte Besucher ein, fördern Sie die Dorfgemeinschaft und binden Sie örtliche Vereine und die Dorfbevölkerung mit ein – das Angebot bestimmen Sie selbst: von Hofführungen bis hin zu Hüpfburgen ist alles möglich.

Unterstützung erhalten Sie durch das Landvolk:

  • Bereitstellung von Material
  • Vorbereitungstreffen
  • Versicherungen, Gema-Gebühren übernimmt der Landesverband für alle Höfe
  • Werbung und Berichterstattung über NDR 1 Niedersachsen, Land & Forst, regionale Medien
  • Homepage des Landvolk-Landesverbandes stellt alle Informationen bereit und macht Werbung, hier gibt es vom Antragsformular bis zur Ideensammlung für bewährte Programmtipps und Muster für Pressetexte viele nutzbare Hinweise und Ratschläge.
  • Ergänzend dazu Homepage des Deutschen Bauernverbandes (www.die-deutschen-bauern.de/offener-hof)
  • Finanzielle Unterstützung

Sie überlegen, ob Ihr Hof geeignet ist, oder haben erste Ideen? Melden Sie sich bei Interesse oder Fragen gerne bei Lisa Johannes unter 0511-400 787 11 oder johannes@landvolk-hannover.de

Winterveranstaltungen 2026

Hier finden Sie die Termine unserer Winterveranstaltungen 2026.

Donnerstag, 15.01.2026 um 19.00 UhrSchneeren, Hagen, Mandelsloh, Neustadt, Meyenfeld, WunstorfGasthaus BartlingWulfelader Str. 6, Wulfelade
Montag, 26.01.2026 um 19.30 UhrBurgdorf, Uetze, Lehrte, SehndeLandgasthof VoltmerGrüne Allee 12, Ramlingen
Donnerstag, 12.02.2026 um 19.30 UhrBurgwedel, Isernhagen, Wedemark, LangenhagenGasthaus DehneAm Ortfelde 59, Isernhagen NB
Dienstag, 17.02.2026 um 14.00 Uhr Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe, Barsinghausen, SeelzeGasthaus MöllerburgBönnigser Str, 1, Degersen
Mittwoch, 18.02.2026 um 14.00 UhrPattensen, Hemmingen mit Ldw. Bezirksverein PattensenCalenberger RatskellerMarktplatz 1, Pattensen

Neues Netzwerk: Landvolk ROOKIES

Mit seinem neu gegründeten Netzwerk Landvolk ROOKIES bietet das Landvolk Hannover jungen Menschen zwischen 16 und 30 Jahren die Möglichkeit, den Verband und seine Aktivitäten kennenzulernen. Landvolk ROOKIES ist ein Netzwerk, dem junge Menschen aus der Landwirtschaft in der Region Hannover beitreten können, etwa wenn ihre Eltern Mitglied im Landvolk Hannover sind, sie in der Landwirtschaft arbeiten oder ausgebildet werden oder sich bereits ehrenamtlich in landwirtschaftlichen Nachwuchsorganisationen (Arbeitskreis junger Landwirte, Landjugend oder ähnliches) engagieren.

Landvolk ROOKIES erhalten Informationen zur (über-)regionalen Verbandsarbeit und Agrarpolitik, zu Veranstaltungen und Aktionen des Verbandes sowie die Möglichkeit, sich in einer WhatsApp-Gruppe zu vernetzen. Ergänzt werden soll das Angebot durch einen regelmäßigen persönlichen Austausch.

Die Teilnahme im Netzwerk Landvolk ROOKIES ist kostenlos und endet mit Erreichen des 30. Lebensjahres.

Interessierte schicken das ausgefüllte Anmeldeformular an die Geschäftsstelle in Hannover (info@landvolk-hannover.de) und werden anschließend in das Netzwerk und auf Wunsch in die WhatsApp-Gruppe aufgenommen.

Anmeldeformular Landvolk ROOKIES

Datenschutzerklärung Landvolk Hannover

Informationen zur E-Rechnung

Was ist die E-Rechnung?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Rechnungen in digitaler Form, beinhaltet eine E-Rechnung einen maschinenlesbaren Teil. Mit einer speziellen Software werden die Rechnungsinformationen automatisch und effizient verarbeitet. Die Übertragung und die Weiterverarbeitung werden damit vereinfacht, Arbeitsabläufe im Büro und insbesondere in der Buchhaltung optimiert. Mit Einführung der elektronischen Rechnung gelten beispielsweise PDF-Dokumente ab 2025 dann als sonstige Rechnung.

Für eine E-Rechnung gibt es die Formate ZUGFeRD und X-Rechnung:

– Das ZUGFeRD Format ermöglicht den digitalen, schnellen und umweltfreundlichen Versand und Empfang von Rechnungen.

– Es ist für Menschen und Maschinen lesbar, vereinfacht die Buchhaltung, spart Zeit und schont die Umwelt.

– Die Rechnung ist eine PDF-Datei im Format PDF/A3, in welche unsichtbar eine XML-Datei eingebettet ist.

– X-Rechnung Format ist ein strukturierter XML-Datensatz, wurde speziell für den öffentlichen Sektor in Deutschland entwickelt und stellt sicher, dass alle Rechnungen den nationalen Vorschriften entsprechen.

– Sie bietet einen sicheren und standardisierten Weg für den elektronischen Rechnungsaustausch.

– Zum Empfang wird ein Anzeigeprogramm benötigt, welches die Daten im XML-Format anzeigen kann.

Weitere Anforderungen an die E-Rechnung:

– E-Rechnungen erfüllen nur in ihrer ursprünglichen digitalen Form die EU-Vorgaben und müssen somit nicht ausgedruckt und lokal gespeichert werden.

– Eine ordnungsgemäße Archivierung der Rechnungen muss gewährleistet sein.

-> Eine Cloud, der eigene Computer oder ein E-Mail-Postfach erfüllen diese Anforderungen nicht.

Gesetzliche Anforderungen und Standards:

E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF-Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden.

Aktuell akzeptierte Formate sind X-Rechnungen oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.

 

Fristen für die Einführung der E-Rechnung

Bis Ende 2026

… dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte inländische Geschäfte zwischen Unternehmen, sogenannte B2B-Umsätze, weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig – wie bisher ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Was sich jedoch ändert, ist der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein, weshalb alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen müssen.

Bis Ende 2027

Sofern der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (2026) von nicht mehr als 800.000 EURO erwirtschaftet, dürfen für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien mit Zustimmung des Empfängers), bleiben in diesem Zeitraum zulässig.

Unternehmer, deren Vorjahresumsatz (2026) die Grenze von 800.000 EUR überschreitet, haben zumindest noch die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen, die mittels elektronischem Datenaustausch (EDI-Verfahren) übermittelt werden. Dies gilt für Umsätze, die in den Jahren 2026 bzw. 2027 ausgeführt wurden, auch dann, wenn keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm (CEN-Norm EN 16931) entspricht oder mit dieser kompatibel ist.

Ab 2028

… sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung zwingend von allen inländischen Unternehmen für Lieferungen und sonstige Leistungen (B2B-Umsätze) einzuhalten.

Ausnahmen Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise

Nicht in jedem Anwendungsfall ist die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend. So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als “sonstige Rechnungen” im oben genannten Sinne übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise. Ebenfalls ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach Paragraf 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind.

Aufbewahrung von E-Rechnungen

In Bezug auf die Fristen der Aufbewahrung ändert sich durch die “neue” E-Rechnung nur wenig. So verbleibt nach derzeitiger Rechtslage weiterhin eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten sind ebenfalls die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten. Wichtig: Die E-Rechnung ist im ursprünglichen, strukturierten elektronischen Daten-Format aufzubewahren, auch die Anforderungen an die Unveränderbarkeit müssen beim Speichern erfüllt sein.

Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu nutzen.

Hilfreiche Links:

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle in Hannover wenden: info@landvolk-hannover.de oder 0511-400 787 0.