Vier Kandidaten sind auf Landwirtschaftsliste Selbständige ohne fremde Angestellte

L P D – „Jetzt wird Stufe zwei der Sozialwahlen gezündet. Der Wahlkampf beginnt. Im Bereich der ‚Selbständigen ohne fremde Angestellte‘, SofAs, findet eine Wahlhandlung statt. Dazu hat der Wahlausschuss der SVLFG neun Listen zur Wahl zugelassen. Unsere gemeinsam mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein betriebene Liste hat die Nummer 6 und heißt wie in 2017 ‚klarer Kurs Nord‘“, ruft Sandra Glitza, Anwältin für Sozialrecht beim Landvolk Niedersachsen die „SofAs“ auf, sich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) registrieren zu lassen, an der Briefwahl teilzunehmen und die Liste 6 zu wählen, damit die Belange der Landwirtschaft in Niedersachsen für die kommenden sechs Jahre dort gut vertreten werden.

Mit der gelernten Köchin Britta Michel (Listenplatz 1), Landwirt Thorsten Probst (3), der Sozialversicherungsfachangestellten beim Landvolk und Nebenerwerbslandwirtin Larena Gleiminger (5) sowie Landwirt Werner Meier (7) stehen vier Niedersachsen auf der Liste. „Britta Michel ist unsere „Titelverteidigerin“ und sitzt seit der Wahl 2017 erfolgreich für uns in der Vertreterversammlung der SVLFG in Kassel und im Widerspruchsausschuss in Hannover. Auf unserer Homepage www.sozialwahlen2023.landvolk.net/ haben wir die Kandidaten näher beschrieben“, lädt Glitza alle wissbegierigen Wahlberechtigten ein, sich diese näher anzuschauen.

Mit dem Erhalt der SVLFG, der Festsetzung gerechter Beiträge für alle Versicherten sowie der Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind die wichtigsten drei Wahlthemen genannt. Weiterhin steht die Anpassung der Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) an die moderne Landwirtschaft auf der Agenda. „Hier muss es möglich sein, überhaupt Betriebshelfer zu bekommen“, verweist Sandra Glitza auf ein großes Problemfeld der praktischen Umsetzung. Auch der Erhalt und die Verbesserung der Sozialberatung durch die Kreisverbände des Landvolkes sowie der Ausbau von Präventionsprogrammen und Gesundheitsangeboten insbesondere mit Regionalbezug haben die Kandidaten auf ihrer To-Do-Liste für die kommende Wahlperiode. Und schließlich soll die SVLFG digitaler werden, denn Landwirtschaft ist einer der Bereiche, der sehr offen für Digitalisierung ist. „Der Ausbau des Angebots von Onlinefortbildungen und Online-Informationsprogrammen ist daher eine wichtige Aufgabe, um die SVLFG attraktiv zu halten“, führt die Sozialexpertin des Landvolks aus.

Voraussichtlich ab Ende Februar wird die SVLFG den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen – nach postalischen Leitregionen zeitlich versetzt – Fragebögen zuschicken, um die Wahlberechtigten in der Gruppe der SofA festzustellen. Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. „Die SVLFG führt kein Wählerverzeichnis. Deshalb müssen die Wahlberechtigten die Fragebögen ausfüllen und zurücksenden. Sie müssen hier angeben, ob sie zu der Gruppe der SofAs gehören. Nur, wenn sie diese Fragebögen ausgefüllt zurücksenden, erhalten sie ab Mitte April die Briefwahlunterlagen und können diese dann bis zum 31. Mai an die SVLFG zurücksenden“, verweist Glitza abschließend auf diesen wichtigen Punkt im Verfahrensablauf. (LPD 11/2023)

Blackout: Information für nutztierhaltende Betriebe

Wir möchten alle nutztierhaltenden Betriebe auf die „Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout“ hinweisen, die die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover im vergangenen Jahr veröffentlicht hat.

Sie finden Sie anbei sowie unter folgendem Link: https://www.tiho-hannover.de/fileadmin/26_Tierhygiene/Bilder_PS/Broschuere_Blackout_final.pdf

Die Handlungsempfehlungen sind das Ergebnis einer tierärztlichen Dissertation (siehe https://elib.tiho-hannover.de/receive/tiho_mods_00004936 ).

Das Team Veterinärwesen der Region Hannover empfiehlt, die Handlungsempfehlungen zu beachten/umzusetzen: „Insbesondere für Ställe mit Zwangslüftungen sind ein Alarmsystem und eine Notstrommöglichkeit auch gesetzlich vorgeschrieben. Es reicht jedoch nicht allein das Vorhandensein, sondern es muss auch die Funktionsweise bekannt sein und regelmäßig getestet werden. Das Alarmsystem muss zuverlässig funktionieren und darf nicht ins Leere laufen, weil der vorgesehene Empfänger nicht erreicht wird. Nach einem gemeldeten Ausfall der Lüftung müssen die technischen Vorrichtungen zur Wiederherstellung der ausgefallenen Funktionen so gut bekannt sein, dass sie sicher bedient werden können. Hierzu bedarf es einer gründlichen Beschäftigung mit der Technik und regelmäßiger Übung.“ (Dr. Michael Schimanski, Region Hannover)

Krankenversicherungsbeitrag bei PV-Anlagen

Im jüngst verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 sind einige wichtige Änderungen für Photovoltaikanlagen enthalten. U.a. sind damit PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp ab dem 2022 automatisch von der Einkommensteuerpflicht befreit worden. Beim Betrieb mehrerer Anlagen steigt diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf bis zu 100 kWp.

Z. B. bei Rentenbeziehern oder freiwillig Versicherten werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieben wie PV-Anlagen zusätzlich in der Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt. Allerdings kennen die SVLFG oder auch andere Sozialversicherungsträger nicht die Leistungsparameter der verbeitragten PV-Anlagen. Deshalb werden sie nicht von sich aus tätig.

Betroffenen raten wir, sich zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung unter Beifügung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug aus dem Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Zur Bestätigung, dass die bislang steuerpflichtigen Einkünfte aus diesem Jahr ab dem Jahr 2022 wegfallen, wird eine Bescheinigung der Steuerberater bzw. Buchstellen benötigt.

Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der SVLFG vom 20.01.2023: https://www.svlfg.de/pm-steuerfreiheit-kleiner-photovoltaikanlagen

“Rote Gebiete” und GAP 2023: Online-Informationsveranstaltungen

Wir möchten unsere Mitglieder über den aktuellen Stand der GAP und der „Roten Gebiete“ informieren und laden herzlich zu den beiden folgenden Videokonferenzen ein:

1. „Rote Gebiete“: Fachgutachterlicher Hintergrund, aktueller Stand und Möglichkeiten der Rechtsbehelfe

Montag, 20. Februar 2023 um 14.00 Uhr

Referenten: Dr. Stephan Hannappel, Sachverständiger und Geschäftsführer HYDOR Consult GmbH, und Rechtsanwalt Dr. Helge-Marten Voigts.

Die Veranstaltung soll insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich erneut geänderten Düngeverordnung bezogen auf das Gebiet der Region Hannover über den Stand der gutachterlichen Untersuchung der Messstellen sowie den Stand der Rechtbehelfsverfahren und zur Frage der Anstrengung weiterer Rechtsbehelfe informieren.

 

2. „Die neue GAP-Reform 2023“

Mittwoch, 1. März 2023 um 19.30 Uhr

Referent: Dr. Wilfried Steffens, Experte für Struktur- und Förderpolitik beim Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband

 

Die Veranstaltungen finden als Zoom-Konferenzen statt. Mitglieder, die keine Zugangsdaten per Mail erhalten haben, melden sich bitte in unserer Geschäftsstelle unter info@landvolk-hannover.de .

Wir freuen uns auf einen regen Austausch!

Agrardieselantrag 2022

Über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) des Zolls (https://www.zoll-portal.de/bug-frontend-idpp/startseite/MID00_01_Startseite_BenutzerAnmelden.xhtml ) können Agrardieselanträge online gestellt werden.
Zur Registrierung für das Portal benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Zertifikat zur Identifizierung des Antragsstellers. Dieses können Sie unter www.elster.de beantragen. Hier müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen, um eine Zertifikatsdatei herunterladen zu können. Wichtig ist, dass Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ unbedingt „Für eine Organisation“ auswählen, auch wenn Ihr Betrieb ein Einzelunternehmen ist. Andernfalls funktioniert die Identifizierung im BuG-Portal nicht. Sie erhalten per Mail und Post Ihre Zugangsdaten für ELSTER und können dann die Zertifikatsdatei herunterladen. Sollten Sie bereits ein Konto im BuG-Portal haben, müssen Sie sich wieder über das Zugangsmittel „Email- und Passwort“ anmelden. Unter dem Reiter „BuG-Konto“ können Sie unter „Zugangsmittelübersicht“ Ihr ELSTER-Zertifikat hinzufügen. Der Zoll muss dieses dann noch freischalten und Sie können in Zukunft als Zugangsmittel „ELSTER“ auswählen. Wenn Sie noch kein Konto haben, müssen Sie sich registrieren. Bitte wählen Sie hier aus, dass Sie ein Geschäftskundenkonto anlegen möchten. Als Zugangsmittel wählen Sie ELSTER aus und werden weitergeleitet, um sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat anzumelden. Ihr Zugang muss dann noch vom Zoll freigeschaltet werden.

Wichtig: Sie können nur noch in diesem Jahr (2023) den Dieselantrag auf dem Postweg abgeben ohne Registrierung im BuG-Portal. Sollten Sie in Bezug auf solche Online-Verfahren nicht sehr erfahren sein, empfehlen wir Ihnen, den Dieselantrag in der Übergangszeit auf dem Postweg zu stellen. Das Formular 1142 (vereinfachter Antrag) und 1140 (langer Antrag) finden Sie hier zum Download.

Gesucht: Grüngutannahmestelle im Raum Springe

Der Maschinenring Hannover-Land ist momentan auf der Suche nach einem landwirtschaftlichen Betrieb im Raum Springe, der in die Grüngutverwertung einsteigen möchte. Aus betrieblichen Gründen steht die Annahmestelle in Springe/Gestorf leider nach vielen Jahren ab dem Frühjahr 2023 nicht mehr zur Verfügung.

Die derzeit 50 Grüngutannahmestellen in der Region Hannover werden im Auftrag des Zweckverbands aha betrieben. Hier dürfen die Bürgerinnen und Bürger der Region Hannover innerhalb fester Öffnungszeiten Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Laub (kein Grasschnitt!) aus Privatgärten kostenlos anliefern.

Das System existiert bereits 25 Jahre und ist nach wie vor ein dezentrales, beliebtes und erfolgreiches Modell der Grüngutverwertung, das in Niedersachsen in dieser Form beispiellos ist. Die landwirtschaftliche Verwertung unter Aufsicht der Abfallbehörde organisiert der Maschinenring bzw. die Tochtergesellschaft MARIUS GmbH.

Die Betreiber der Annahmestellen können mit einem zusätzlichen und vor allem verlässlichen Einkommen rechnen und das schon seit Jahren.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Christine Heins vom Maschinenring unter 05032/8018-64 oder per Mail heins@mr-hannover.de.

Kreisverbandsversammlung 2022

Im Rahmen unserer Kreisverbandsversammlung am 15. Dezember haben wir mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Lena Düpont (CDU) und Bernd Lange (SPD) über die Frage “Green Deal, Farm-to-Fork, Pflanzenschutzreduktionsstrategie – Wohin steuert die europäische Agrarpolitik?“ diskutiert.
Zuvor wurde Petra Paland, ehemalige Vorsitzende des LandFrauen-Kreisverbandes Hannover, für ihr langjähriges Engagement mit der silbernen Ehrenbrosche ausgezeichnet.

Landwirtschaftliche Alterskasse: Befreiung von der Beitragspflicht, neues Mindesteinkommen ab dem 01.10.2022

Seit dem 01.10.2022 ist es bei Neuanträgen nicht mehr ausreichend, sich über das außerlandwirtschaftliche Einkommen aus einem Minijob von der Beitragspflicht in der Landwirtschaftlichen Alterskasse der SVLFG befreien zu lassen. Die Alterskassenbefreiung wegen der Erzielung außerlandwirtschaftlichen Einkommens setzt seit dem 01.10.2022 ein jährliches Einkommen oberhalb der Minijobgrenze voraus (derzeit mehr als 520,00 € pro Monat / mehr als 6.240, – € pro Jahr). Altfälle, die vor dem 01.10.2022 wegen außerlandwirtschaftlichen Einkommens von zumindest mehr als 400, – € pro Monat / mehr als 4.800, – € pro Jahr von der Beitragspflicht befreit worden sind, sind in ihrem Bestand geschützt, solange die Versicherten wie ursprünglich beantragt, ein außerlandwirtschaftliches Einkommen von mehr als 400,00 € pro Monat erzielen. Wichtig ist, dass die Befreiungsgrenze künftig flexibel ist, weil sie an die Entwicklung der Minijobgrenze des § 8 Abs. 1a SGB IV gekoppelt worden ist. Erhöht sich die Minijobgrenze künftig, so erhöht sich der Betrag der Voraussetzung des Mindesteinkommens bei der Alterskassenbefreiung entsprechend.

Rund 1500 Teilnehmer bei Kundgebung in Goslar

L P D – Mit einer Menschenkette durch die Innenstadt und rund 1500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Kundgebung haben die Landvolkverbände Braunschweiger Land und Landvolk Niedersachsen in Goslar auf die aktuellen Probleme in der Landwirtschaft aufmerksam gemacht. „Mit der Resonanz bin ich sehr zufrieden. Die Landwirtinnen und Landwirte halten zusammen“, sagte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies in seinem Fazit zur Protestaktion. Die Berufskollegen waren aus allen Regionen Niedersachsens angereist, um anlässlich der 99. Umweltministerkonferenz ein klares Zeichen gegen bestehende oder drohende Auflagen aus Berlin und Brüssel zu setzen.

Ulrich Löhr, Vorsitzender des Landvolks Brauschweiger Land und Landvolk-Vizepräsident, forderte „Berechenbarkeit“ von der Politik. Vertreterinnen und Vertreter befreundeter Landesbauernverbände erinnerten an die Probleme beim Wolfsmanagement und die Nöte der Weidetierhalter, erläuterten die Folgen einer überzogenen Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und der Moorschutzstrategie. Vielfach betont wurde die mangelnde Sicherung der Nahrungsmittelproduktion.

Lars Ruschmeyer, Sprecher des Agrarausschusses der Landjugend Niedersachsen, betonte die Bereitschaft zu Veränderungen. „Gerade wir jungen Landwirte wollen die Transformation der Landwirtschaft mittragen. Aber Kosten und Nutzen als Folgen politischer Entscheidungen müssen stimmen. Das ist nicht mehr der Fall, und macht uns den schönen Beruf des Landwirts kaputt“, sagte Ruschmeyer unter starkem Applaus der Kundgebungsteilnehmer. Auch die Landfrauen sicherten Unterstützung bei anstehenden Veränderungen zu unter dem Motto: „Wir können das!“

Niedersachsens neuer Umweltminister Christian Meyer stellte sich mit weiteren Politikern den Landwirtinnen und Landwirten auf dem Kundgebungsplatz und nahm das beklebte „Maßnahmenpaket“ als Retoure entgegen. „Wir sollten viel miteinander reden“, sagte Meyer. Und: „Kooperation statt Verbote ist immer besser.“

Landvolkpräsident Hennies, der auch Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes ist, kritisierte abschließend die im „EU-Extensivierungspaket“ versteckten drohenden „Totalverbote“ von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten und bemängelte überzogenes Ordnungsrecht. Hennies forderte unter lautem Zuspruch der Berufskollegen im Beisein mehrerer deutscher Umweltminister auf der Bühne auf dem Jacobikirchhof in Goslar: „Schicken Sie ein besseres Paket nach Brüssel!“

Landvolk-Pressedienst vom 25.11.2022
Fotos: Janek Bergmann im Auftrag des Landvolks Celle