Glyphosat im Wasserschutzgebiet: Unterlagen zur Antragstellung Ausgleichszahlung
Erläuterungen Anspruchschreiben_2025
Antrag Ausgleichszahlung Muster Wasserversorger
Anschriften Wasserversorger in der Region Hannover
Berechnungsgrundlage LWK 2025_Tabelle 3
Die Frist für die Antragstellung endet am 31.03.2025. Bei Fragen dazu steht Ihnen Herr Hasberg gerne zur Verfügung.
Maßnahmen für das Biodiversitätsprogramm 2025 der Region Hannover, der Stiftung Kulturlandpflege und des Landvolks Hannover
Agrarförderung und SuedLink
Infoflyer zum Download: Infoflyer_Agrarfoerderung_SuedLink
Geplantes Landschaftsschutzgebiet “Fuhrberger Wälder” – LSG-H13 – Beteiligung im Neuausweisungsverfahren: Stellungnahme des Landvolks Hannover
Fuhrberger Feld: Wasserrechtsantrag Enercity AG über 41 Mio. m³/Jahr
56.15.11-2023062419 – Bekanntmachung
Link zum Ausweisungsverfahren Wasserschutzgebiet Deistervorland
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen zum Ausweisungsverfahren Wasserschutzgebiet Deistervorland:
Link zur Bekanntmachung der Region Hannover
Bei Fragen dazu stehen Ihnen Herr Hasberg und Frau Büscher gerne zur Verfügung.
“Rote Gebiete”: Link zum LEA Kartenserver
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Bitte beachten Sie, die entsprechenden Häkchen bei “Düngeverordnung Niedersachsen” und “NDüngGewNPVO” zu setzen:
Ergebnisse unserer Mitgliederumfrage
Berufsgenossenschaft (BG)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Wer vertritt uns in den Gremien?
Merkblätter zur Schweinehaltung
Wir möchten Sie von folgendem Sachverhalt in Kenntnis setzen: Das „Merkblatt Verzicht auf das routinemäßige Schwänzekupieren bei Schweinen“, das vom ML Niedersachsen im Juli 2011 herausgegeben wurde, findet bereits Anwendung. Nach unseren Informationen sind Mitarbeiter des Veterinäramtes der Region Hannover seit Oktober unterwegs, um Betriebe zu kontrollieren.
Achtung:
Falls Sie Schwänze kupieren, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung Ihres Tierarztes. Festgestellte Verstöße sind Cross Compliance relevant!
Auch die übrigen geltenden Auflagen (z.B. Medikamentenbuch) werden kontrolliert.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.