Hochwasserhilfsprogramm
Ab sofort können Sie Anträge im Rahmen des Hochwasserhilfsprogramms stellen. Die Frist für die Einrichtung der Unterlagen ist der 03.09.2024.
Bitte beachten Sie, dass eine Bagatellgrenze von 3.000 Euro festgelegt wurde, dies entspricht etwa 6,4 Hektar geschädigter Fläche. Bei Ackerkulturen wird nur ein Teilausgleich für im Herbst angebaute Winterungen gewährt, bei denen eine Neuaussaat durchgeführt wurde (466 Euro pro Hektar), bei dauerhaft überflutetem Grünland 120 Euro pro Hektar. Von Ausgleichszahlungen ausgenommen sind überschwemmte Flächen mit Zwischenfrüchten oder Brachen, Mais- und Getreidestoppel, bei denen eine Einsaat in 2024 wegen ungünstiger Bodenverhältnisse nicht möglich war, sowie für Flächen, auf denen im Herbst die Früchte (Zuckerrüben, Maiks, Kartoffeln etc) wegen Nichtbefahrbarkeit der Flächen nicht mehr geerntet werden konnten.
Weitere Details sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen (Webcode 01042712): https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41335_Hochwasser-Hilfsprogramm
Die ausgefüllten Anträge senden Sie bitte per Post an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 2.1 Agrarförderung HW24, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover.
Die Dokumentation der Schäden erfolgt über die FANI-App. Als Nachweis für die aktuelle Antragstellung gelten die bis zum 26.02.2024 in der FANI-App hochgeladen Fotos. Wer keine Fotos in der App hinterlegt hat, wird von der LWK nach Antragstellung aufgefordert, die Fotos digital zur Verfügung zu stellen.