Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ab dem 01.07.2023

Wegen der Reform des Pflegeversicherungsbeitrages wird die SVLFG ab dem 01.07.2023 zusammen mit Beitragsbescheiden und Rentenerhöhungsmitteilungen Fragebögen an sämtliche ihrer Mitglieder, mithin auch an Rentnerinnen und Rentner, versenden. Ziel der Fragebogenaktion ist, zu prüfen, ob mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind. Im Falle von Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden. In der Buchstelle Burgdorf ist Ansprechpartnerin Frau Bünsow. In Ahlem sind Ansprechpartner Frau Gräf und Herr Nordmann.